Statuten - Xang ArnStocken

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Statuten

Statuten Chorgemeinschaft Arn/Stocken  

 
Art. I Zweck des Vereins
 
1.1 Zweck des Vereins ist, den Gesang und die Geselligkeit unter den Mitgliedern zu pflegen. Er bewahrt in allen Angelegenheiten neutrale Haltung.
 
1.2 Der Verein besitzt Rechtspersönlichkeit im Sinne von Art. 60 bis 79 des ZGB. Er hat seinen Sitz am Ort des Präsidenten.

1.3 Entsprechend dem Grundsatz der Gleichberechtigung gelten alle Personen- und Funktionsbezeichnungen für beide Geschlechter.
 
Art. II Mitgliedschaft
 
2.1 Der Verein besteht aus Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitgliedern sowie Veteranen gemäss Reglement der Schweizerischen Chorvereinigung.
 
2.2 Die Aufnahme in den Verein erfolgt durch die Generalversammlung, wobei das absolute Mehr entscheidet.
 
2.3 Passivmitglieder unterstützen den Verein in seinen Bestrebungen, haben aber keinen Anteil am Vereinsvermögen.

2.4 Aktiv- und Passivmitglieder bezahlen den durch die Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag ist für das ganze laufende Jahr zu bezahlen.
 
2.5 Sängerinnen und Sänger, die 20 Jahre ununterbrochen als Aktivmitglieder im Verein mitgewirkt haben, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt und geehrt. Vereinsjahre werden nur angerechnet, wenn mindestens 50% der Proben besucht wurden.
 
2.6 Übertritts- und Austrittsgesuche von Aktiv- zu Passivmitgliedern sind dem Vorstand schriftlich mitzuteilen.
 
2.7 Passivmitglieder, welche in drei aufeinanderfolgenden Jahren ihren Beitrag nicht bezahlen, werden von der Generalversammlung ausgeschlossen.

Art. III Organisation

3.1 Die Organe des Vereines sind:
a) Generalversammlung
b) Vorstand
c) Rechnungsrevisoren
 
3.2 Der Verein hält alljährlich in der Regel im ersten Quartal seine ordentliche Generalversammlung ab. Die ordentliche Generalversammlung erledigt folgende Geschäfte:
a) Appell
b) Wahl der Stimmenzähler
c) Protokoll der letzten GV
d) Jahresbericht des Präsidenten
e) Abnahme der Jahresrechnung
f) Festsetzen der Jahresbeiträge
g) Budget – Abnahme
h) Wahlen
i) Bestätigung des Dirigenten und der Liederwahlkommission
j) Mutationen
k) Ehrungen
l) Anträge
m) Diverses

3.3 Präsident, Aktuar und Beisitzer werden in den ungeraden, Vizepräsident und Kassier in den geraden Jahren gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Die Revisoren und übrigen Chargen werden alternierend für 2 Jahre gewählt.
 
3.4 Anträge an die Generalversammlung von Aktivmitgliedern sind dem Präsidenten mindestens 20 Tage vor der Generalversammlung schriftlich einzureichen. Die eingegangenen Anträge werden allen Aktivmitgliedern mindestens 10 Tage vor der Generalversammlung mitgeteilt.
 
3.5 Abstimmungen an der Generalversammlung erfolgen, wenn nichts anderes beschlossen wird oder die Statuten etwas anderes vorschreiben, mit offenem Handmehr. Bei Stimmgleichheit bei Beschlüssen entscheidet der Präsident, bei Wahlen das Los.

3.6 Die ordentliche Generalversammlung muss mindestens 30 Tage vor dem Termin den Aktivmitgliedern mit Traktandenliste bekannt gegeben werden. Stimmrecht haben ausschliesslich Aktivmitglieder. Ehrenmitglieder werden eingeladen.

3.7 Die Teilnahme an der Generalversammlung ist für Aktivmitglieder obligatorisch. Verhinderte Aktivmitglieder haben sich vorgängig beim Präsidenten zu entschuldigen.

3.8 Ausserordentliche Generalversammlungen können einberufen werden:
a) durch den Vorstand
b) auf schriftliches Begehren von einem Fünftel der Aktivmitglieder

3.9 Der Vorstand ist zuständig für die Geschäfte, die nicht einem anderen Organ des Vereins zugewiesen sind. Er setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, Vizepräsidenten, Aktuar, Kassier und Beisitzer. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidenten selber.
 
3.10 Der Vorstand hat die Finanzkompetenz von CHF 2000.00 für ausserordentliche Anschaffungen im laufenden Vereinsjahr.
 
3.11 Im Besonderen übernehmen die Vorstandsmitglieder folgende Funktionen:
a) Der Präsident leitet die Generalversammlung und Vorstandssitzungen. Er erstellt einen Jahresbericht. Er führt mit dem Aktuar und dem Kassier die rechtsverbindliche Unterschrift kollektiv zu zweien.
b) Der Vizepräsident ist der Stellvertreter des Präsidenten.
c) Der Aktuar führt die Protokolle und besorgt die Vereinskorrespondenz.
d) Der Kassier führt das Kassawesen.
e) Der Beisitzer unterstützt den übrigen Vorstand und übernimmt die ihm zugewiesenen Aufgaben.

3.12 Funktion der Rechnungsrevisoren: Die zwei Rechnungsrevisoren prüfen nach Ablauf des Rechnungsjahres die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag.

3.13 Funktionen des Dirigenten:
a) Leitung des Chors
b) Mitglied der Liederwahlkommission

3.14 Funktion der Liederwahlkommission: Auswahl des Liedgutes (nach Möglichkeit eine Person pro Stimmregister). Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht.  
 
Art. IV Gesangsproben
 
4.1 Der Verein hält in der Regel jede Woche eine Gesangsprobe ab, mit Ausnahme der Schulferien. Zusatzproben können angeordnet werden.

4.2 Die Aktivmitglieder sind verpflichtet, die Proben sowie Anlässe pünktlich und regelmässig zu besuchen.
 
Art. V Finanzen
 
5.1 Das Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
 
5.2 Die Einnahmequellen des Vereins sind:
- Mitgliederbeiträge von Aktiv- und Passivmitgliedern
- Ertrag von Veranstaltungen
- Sponsoring Beiträge
- Andere Einnahmen
 
5.3 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist auf den Jahresbeitrag beschränkt.

Art. VI Schlussbestimmungen
 
6.1 Die Statuten können an jeder Generalversammlung oder ausserordentlichen Generalversammlung revidiert werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Aktivmitglieder erforderlich.
 
6.2 Der Verein wird aufgelöst oder er kann mit einem anderen Verein fusionieren, wenn zwei Drittel der Aktiv-Mitglieder zustimmen.
 
6.3 Der Verwendungszweck des Vereinsgutes wird durch die auflösende Generalversammlung bestimmt.
 
6.4 Diese Statuten sind an der heutigen Generalversammlung vom 15. März 2013 angenommen worden und treten sofort in Kraft.
 
 
 
Xang ArnStocken  
 
Fredy Leuthold                                                                               Priscilla Trösch                        
Präsident                                                                                      Aktuarin





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